STK und MTK Prüfungen nach MPBetreibV

Sichere Medizinprodukte - für den Patienten und Anwender

Wir machen das für Sie !


Als Full Service Dienstleister bieten wir Ihnen ein MPG Rundum-Sorglos Paket für Praxis, Klinik und Industrie.Die Dienstleitungspakete sind zugeschnitten auf die gesetzlichen Forderungen der Medizinprdukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV):

  • Erst-Bestandsaufnahme
  • Inventarisierung
  • Bestandsverzeichnis (anlegen und pflegen)
  • Erstellung der Medizinproduktebücher
  • STK Prüfung nach §11 MPBetreibV
  • STK Prüfung von Powerheart AED Geräten (AED G5 und AED G3)
  • MTK Prüfung nach §14 MPBetreibV (Ergometer u. Blutdruckmesser)
  • Planung der Wiederholungsprüfungen
  • Überwachnung der fälligen Prüf-Fristen
  • Geräteeinweisungen nach MPG

Information zu der STK § 11 MPBetreibV

Ist der Betreiber verpflichtet sicherheitstechnische Kontrollen an AED durchführen zu lassen ?

 

JA, in der Neufassung der MPBetreibV vom 01.01.2017 werden hierfür nun Fristen sowie über die Anlage 1 alle Gerätetypen

 

definiert (Anlage 1, 1.1 u.a. Defibrillatoren). Dies bedeutet, dass vom 1.1.2017 an - speziell nun auch an allen AEDs - spätestens
nach 2 Jahren eine STK durchzuführen ist. Die MPBetreibV erlaubt an dieser Stelle eine Ausnahme. Sie spricht von AEDs im ‚öffentlichen Raum‘, bei denen eine STK entfallen kann. Ein öffentlicher Raum ist jedoch im betrieblichen und auch (teil) öffentlichem Umfeld nicht gegeben.(https://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/__11.html
 Absatz 2

 

STK Prüfung nach §11 MPBetreibV

Leistungsmessung eines AED Defibrillators
Leistungsmessung eines AED Defibrillators

Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung eines medizintechnischen Produkts gemäß §11 MPBetriebV, welche innerhalb bestimmter Intervalle unbedingt durchgeführt werden muss. Das Ziel der Sicherheitstechnischen Kontrolle ist das rechtzeitige Erkennen von Gerätemängeln und Gefahren, bevor diese sich für Patienten, Anwender und Dritte auswirken. Die STK Prüfung ist bei den üblichen Geräten alle 12 oder spätestens 24 Monate durchzuführen.

MTK Prüfung nach §14 MPBetreibV

Messtechnische Kontrolle an einem Ergometer
Messtechnische Kontrolle an einem Ergometer

Die Messtechnische Kontrolle (MTK, früher Eichung) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung eines medizintechnischen Gerätes mit Messfunktion gemäß §14 MPBetriebV. Die Püfung muss alle 24 Monate erfolgen. Insbesondere wird die Messtechnische Kontrolle von Tretkurbelergometern gefordert die zur definierten physikalischen Belastung von Patienten eingesetzt werden. Die MTK der Ergomter erfolgt vor Ort in der Praxis oder Klinik.